Rückwirkende Ausnahmeregelungen in Hochwassergebieten Spaniens

Zeitlich beschränkte Flexibilisierung der Lenk- und Ruhezeiten

DAKO vermittelt einen Überblick über die konkrete Ausgestaltung der Sonderregelungen für Transportunternehmen, die jüngst in den betroffenen Regionen unterwegs waren.

Immer wieder fordern außergewöhnlich Situationen, beziehungsweise Notlagen, eine Anpassung der für den gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraum geltenden Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten. Auch wenn davon häufig nur eine vergleichsweise kleine Anzahl von Unternehmen betroffen ist, so möchten wir Sie informiert halten.

Dies gilt auch im aktuellen Fall der katastrophalen Überschwemmungsereignisse, welche den Südosten Spaniens heimgesucht haben. Um Fahrer und Unternehmen, welche hier mit ihren Transporten wertvolle Hilfsarbeit leisten, nicht im Nachhinein für ihre besondere Einsatzbereitschaft zu bestrafen, werden die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrten in die betroffenen Gebiete zeitlich beschränkt und auch rückwirkend gültig – flexibilisiert.

Für welchen Zeitraum gelten die Sonderregelungen?

Die Sonderregelungen gelten für Fahrten in das Katastrophengebiet vom 29. Oktober 2024 bis zum 10. November 2024 – ausdrücklich auch rückwirkend!

Für welche Regionen gelten die Sonderregelungen?

Die Sonderregelungen gelten für Fahrten durch die betroffenen Gebiete in Castilla-La Mancha, Andalusien und die Valencianische Gemeinschaft im angegebenen Zeitraum.

Wie sehen die Anpassungen konkret aus?

  • Erhöhung der täglich erlaubten Lenkzeit von 9 auf 11 Stunden
  • Erhöhung der wöchentlich erlaubten Lenkzeit von 56 auf 60 Stunden
  • Erhöhung der erlaubten zweiwöchentlichen Lenkzeit von 90 auf 102 Stunden
  • Erlaubte Verkürzung der täglichen Ruhezeit von 11 auf 9 Stunden
  • Zwei aufeinanderfolgende 24-Stunden-Ruhezeiten dürfen auch jenseits des internationalen Transports für Fahrten im Land genommen werden
  • Möglichkeit, den Beginn der wöchentlichen Ruhezeit über insgesamt sechs 24-Stunden-Zeiträume ab dem Ende der vorherigen wöchentlichen Ruhezeit hinaus zu verschieben
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