Home » Rückwirkende Ausnahmeregelungen in Hochwassergebieten Spaniens
Immer wieder fordern außergewöhnlich Situationen, beziehungsweise Notlagen, eine Anpassung der für den gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraum geltenden Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten. Auch wenn davon häufig nur eine vergleichsweise kleine Anzahl von Unternehmen betroffen ist, so möchten wir Sie informiert halten.
Dies gilt auch im aktuellen Fall der katastrophalen Überschwemmungsereignisse, welche den Südosten Spaniens heimgesucht haben. Um Fahrer und Unternehmen, welche hier mit ihren Transporten wertvolle Hilfsarbeit leisten, nicht im Nachhinein für ihre besondere Einsatzbereitschaft zu bestrafen, werden die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrten in die betroffenen Gebiete – zeitlich beschränkt und auch rückwirkend gültig – flexibilisiert.
Die Sonderregelungen gelten für Fahrten in das Katastrophengebiet vom 29. Oktober 2024 bis zum 10. November 2024 – ausdrücklich auch rückwirkend!
Die Sonderregelungen gelten für Fahrten durch die betroffenen Gebiete in Castilla-La Mancha, Andalusien und die Valencianische Gemeinschaft im angegebenen Zeitraum.