Home » Ausweitung der Mitführungspflicht für fahrerbezogene Daten auf 56 Tage
❯ Nächste Reform des EU-Mobilitätspakets greift zum 31.12.2024.
❯ “56+1-Regelung” verlangt das Mitführen von Dokumenten, die einen Bezug zu den Fahrerkartendaten haben, für den aktuellen und die vergangenen 56 Tage (statt wie bisher für 28 Tage).
❯ Fuhrunternehmer und Verkehrsleiter sollten ihr Fahrpersonal jetzt auf diese Neuerung vorbereiten und sie im Alltag mit der Umsetzung unterstützen.
In unserem Blogartikel zum EU-Mobilitätspaket haben wir Ihnen schon vor einiger Zeit die umfassenden Regelungen, die diese Reform für den gewerblichen Straßengüter- und Personenverkehr vorsieht, detailliert dargestellt. Da die einzelnen Neuerungen schrittweise umgesetzt werden, möchten wir in regelmäßigen Abständen zu den aktuell relevanten Änderungen informieren.
Mit dem Stichtag 31.12.2024 gilt für alle Dokumente, die mit den auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten in Zusammenhang stehen, eine erweiterte Mitführpflicht im Cockpit. Bei eventuellen Kontrollen müssen Fahrer dann für den aktuellen Tag sowie für die vorangegangenen 56 Tage Nachweise über Lenk-, Ruhe-, Arbeits- und Bereitschaftszeiten vorlegen können („56+1-Regelung“). Dies verdoppelt die bisherige Mitführungspflicht von 28 Tagen. Seit Einführung neuer Tachografenmodelle (Gen2V2) im vergangenen Jahr werden auch neue Fahrerkarten durch die nationalen Behörden ausgegeben, die fähig sein müssen, mindestens 56 Tage zu speichern.
Um Ihnen schnell einen Überblick darüber zu ermöglichen, wie die Neuregelung im Einzelnen aussieht und was es zu beachten gibt, haben wir im Folgenden die wichtigsten Informationen in Kurzform zusammengetragen.