Home » BALM setzt auf digitale Sensorik für Vorabkontrollen
❯ Neue Kontrolltechnologie für BALM-Kontrollen im Einsatz
❯ Kontrollbereiche automatisiert: Vorabprüfung bswp. zu bestimmten Daten von Lenk- und Ruhezeiten
❯ Effizienzsteigerung für Kontrollen: Anhalten nur im Verdachtsfall
Vorteile für Transportunternehmen:
❯ weniger unnötige Standzeiten,
❯ weniger Eingriffe in Verkehrsfluss,
❯ schnellere Kontrollen,
❯ höhere Verkehrssicherheit,
❯ fairere Wettbewerbsbedingungen
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) gab kürzlich bekannt, dass es seinen Verkehrskontrolldienst mit einer neuen Generation digital ausgestatteter Einsatzfahrzeuge modernisiert. Die digitale Technologie ermöglicht es, relevante Vorschriften im Straßengüter- und Personenverkehr und deren Einhaltung automatisiert zu überprüfen. Mithilfe der fortschrittlichen Sensorik können bestimmte Daten zu Lenk- und Ruhezeiten, Fahrtenschreiberdaten sowie Fahrzeugabmessungen bereits während der Vorbeifahrt kontrolliert werden.
Die neue Technologie soll dabei helfen, Verstöße gezielter zu identifizieren und nur verdächtige Fahrzeuge anzuhalten. Transportunternehmen, die sich an die Vorschriften halten, profitieren davon: Für sie werden unnötige Haltezeiten bei Kontrollen reduziert. Auch der Verkehrsfluss soll so weniger unterbrochen werden. Insgesamt sollen Kontrollprozesse damit also effizienter ablaufen.
Bereits im Jahr 2023 wurden im Rahmen eines Pilotbetriebs 750.000 sensorische Kontrollen durchgeführt, 2024 waren es über eine Million. Mit der bundesweiten Einführung der neuen Einsatzfahrzeuge ist ein zusätzlicher Anstieg der Kontrolldichte zu erwarten. Bezugnehmend darauf betonte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing die Vorteile für die Logistikbranche, wie weniger unnötige Standzeiten und fairere Wettbewerbsbedingungen, sowie vor allem die weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit durch digital gestützte Kontrollen.
Nein, die Fernkommunikation ist nur bei Smart Tachografen (Gen2V1 und Gen2V2) möglich. Eine wichtige Neuerung bei der zweiten Version der intelligenten Tachografen (Gen2V2) ist, dass diese mehr Daten (Remote Tachograph Monitoring-Parameter, kurz RTM-Parameter) übertragen können, vor allem auch erweiterte Daten zu Lenkzeiten.
Neben Manipulationserkennungen kann das BALM über DSRC (Dedicated Short Range Communication) damit auch Informationen zu Fahrzeitüberschreitungen auf täglicher, wöchentlicher und zweiwöchentlicher Basis herunterladen.
Mehr zu den Smart Tachografen Version 2, die seit August 2023 im Einsatz sind, und deren Möglichkeiten erfahren Sie in unserem Blogartikel: Der neue Smart Tacho Version 2 – Was Transportunternehmen wissen müssen
Nein, die Fernkommunikation ist eine Ergänzung zu den bisherigen stationären und mobilen Kontrollen, bei denen Fahrer und Fahrzeug weiterhin physisch überprüft werden.
Die Fernkommunikation dient primär der Vorabanalyse, um gezielt verdächtige Fahrzeuge auszuwählen und unnötige Anhaltungen zu vermeiden. Konventionelle Kontrollen, insbesondere für technische Überprüfungen oder tiefergehende Manipulationsanalysen, bleiben weiterhin notwendig.
Nein. Rechtlich gesehen darf eine Geldstrafe nicht allein aufgrund einer digitalen Fernauslesung verhängt werden. Laut Artikel 9(4) der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 dient RTM nur zur Vorab-Erkennung von Verdachtsmomenten. Ein Bußgeld erfordert eine gezielte physische Kontrolle, bei der die Daten überprüft und mit anderen Beweismitteln (z. B. Fahrerkarte, Ausdrucke, Fahrzeugdaten) abgeglichen werden.
Wortlaut des entsprechenden Artikels 9 (8): „Eine Fernkommunikation zur Früherkennung der Art, wie sie in dem vorliegenden Artikel beschrieben wird, führt in keinem Fall zu automatischen Geldbußen oder Zwangsgeldern für den Fahrer oder das Unternehmen. Die zuständige Kontrollbehörde kann aufgrund der ausgetauschten Daten entscheiden, eine Überprüfung des Fahrzeugs und des Fahrtenschreibers durchzuführen. Das Ergebnis der Fernkommunikation hindert die Kontrollbehörden nicht daran, auf der Grundlage des durch Artikel 9 der Richtlinie 2006/22/EG eingeführten Risikoeinstufungssystems stichprobenartige Unterwegskontrollen durchzuführen.“
Weitere Informationen zu der Neuerung und aktuelle Kontrollstatistiken sind auch auf der Website des BALM verfügbar.