Home » BKrFQG und Schlüsselzahl 95 – was änderte sich 2021?
❯ Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ersetzt Schlüsselzahl 95
❯ Zusätzliche Karte neben Führerschein
❯ Beantragung bei Fahrerlaubnisbehörde
❯ Kosten trägt Fahrer
❯ Eingetragene Schlüsselzahl 95 bleibt bis Ablauf gültig
❯ Digitales Register für Berufskraftfahrerqualifizierung
Ab 23. Mai 2021 ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) die Schüsselzahl 95. Diese wurde bisher auf dem Führerschein eingetragen. Nun erhalten Fahrer eine separate Karte, den oben genannten FQN. Diesen müssen sie, ebenso wie den Führerschein, bei Fahrten im gewerblichen Verkehr immer bei sich tragen.
Ebenfalls neu ist das Berufskraftfahrerqualifikationsregister. Das Register erfasst den FQN digital. Ab Oktober 2021 können Ausbildungsstätten auch Qualifikationsmaßnahmen direkt dort digital melden, so dass Papiernachweise sukzessive entfallen. Die zuständige Behörde ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Die Anpassungen dienen der Vereinheitlichung nach europäischem Standard. So war es bisher beispielsweise schwierig oder unmöglich, auf ausländischen Führerscheinen die Schlüsselzahl 95 einzutragen. Das führte zu Problemen, wenn Unternehmen Fahrer aus dem europäischen Ausland beschäftigten.
Ebenso wurde teilweise der Nachweis der Qualifikation durch die Schlüsselzahl 95 in anderen europäischen Ländern nicht anerkannt und musste durch zusätzliche Papiere belegt werden. Mit dem FQN und dem Register für Berufskraftfahrerqualifizierung soll der digitale Austausch von Informationen europaweit vereinfacht werden.
Berufskraftfahrer, deren Schlüsselzahl 95 abläuft, müssen den FQN bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Die neue Karte kann dem Fahrer direkt zugestellt werden. Bei den Inhalten der Qualifikation ändert sich nichts, d.h. Fahrer müssen nach wie vor ihre Weiterbildung alle 5 Jahre erneuern.
Der FQN ersetzt nicht den Führerschein – beide Nachweise müssen Fahrer daher mit sich führen. Können sie ihre Qualifizierung bei Kontrollen nicht nachweisen, drohen Bußgelder.
Bei Führerscheinen mit bereits eingetragener Schlüsselzahl 95 bleibt diese bis zum Ablauf gültig! Zur nächsten Fälligkeit und nach den absolvierten Weiterbildungseinheiten beantragt der Fahrer dann den FQN.
Unternehmen im gewerblichen Transport sind verpflichtet, die Berechtigung ihrer Fahrer als Berufskraftfahrer zu kontrollieren und zu dokumentieren. Das betrifft den gültigen Führerschein und auch den FQN (ehemals Schlüsselzahl 95). Die Kontrolle kann per Sichtprüfung erfolgen. Es gibt aber auch digitale Möglichkeiten, den Führerschein zu kontrollieren.
TachoWeb-Nutzer haben jetzt die Möglichkeit, nicht nur den Führerschein ihrer Mitarbeiter in den Stammdaten zu hinterlegen, sondern ebenso den FQN. Über die Terminverwaltung lassen sich auch Erinnerungen einstellen, wann Weiterbildungsmodule und Führerscheinkontrolle fällig sind.
Grundlage ist die nationale Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/645 (zur Änderung der Richtlinie 2003/59/EG (Berufskraftfahrerqualifikation) und der Richtlinie 2006/126/EG (Führerschein).
Der FQN/die Schlüsselzahl 95 weist die Grundqualifikation und die regelmäßige Pflichtweiterbildung (35h) nach BKrFQG nach. Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre aufgefrischt werden. Das BKrFQG beruht auf der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.
Zunächst müssen allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein:
Für den FQN müssen Fahrer eine Grundqualifikation sowie die vorgeschriebene Anzahl an Weiterbildungseinheiten nachweisen.
Keine Grundqualifikation müssen Fahrer nachweisen, deren Führerschein vor dem entsprechenden Stichtag ausgestellt wurde – hier ist die Grundqualifikation durch den sogenannten Besitzstand gegeben. Die 35 Stunden Weiterbildung müssen aber dennoch absolviert werden.
Fahrer mit nach dem entsprechenden Stichtag ausgestellten Führerscheinen haben folgende Möglichkeiten, die Grundqualifikation zu erwerben:
Zum FQN/Schlüsselzahl 95 gehört neben der Grundqualifikation auch eine regelmäßige Weiterbildung, die alle 5 Jahre aufzufrischen ist. Diese muss jeweils mindestens einen Unterkenntnisbereich aus folgenden 3 Bereichen abdecken:
Schwerpunkte sollten hier auf der Verkehrssicherheit, der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie der Reduzierung der Umweltauswirkungen des Fahrens liegen.
Die Weiterbildung muss 35 Unterrichtseinheiten (Stunden) umfassen und darf in Teilen von jeweils mindestens 7 Stunden absolviert werden (also 5 mal 7 Stunden). Aus diesem Grund haben die meisten Weiterbildungsanbieter ihre Schulungen in 5 Module aufgeteilt:
Ausbildungsstätten wie die DEKRA oder der TÜV bieten Weiterbildungen für Berufskraftfahrer an. Informationen zu anerkannten Schulungsanbietern erhalten Sie von der IHK.