Tachoaufzeichnungen im grenzüberschreitenden Verkehr – was Sie jetzt beachten müssen

Anzeige von automatisch gesetzten Grenzübertritten auch im DAKO Webportal

Was es in der Übergangszeit bis zur vollständigen Gen2V2-Pflicht im transnationalen Verkehr zu beachten gilt

In Kürze

❯ Piktogramm „Flagge“ zeigt Ihnen jetzt im DAKO-Webportal automatisch dokumentierten Grenzübertritt mit Länderkennung an

❯ Ländereingabe vor Fahrtantritt am Tachografen (mit „OK“ bestätigen) bleibt davon unberührt und gilt bei Nichteingabe als Sozialverstoß

❯ Automatische Speicherung von Grenzübertritten nur in der Kombination von Gen2V2-Tachograf und neuer Fahrerkarte

Automatische Speicherung von Grenzübertritten

Seit Ende August 2023 sind intelligente Fahrtenschreiber Version 2 (Tacho Gen2V2) für Neufahrzeuge im gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 t verpflichtend. Die neuen Funktionen dieser Tachografenversion ermöglichen, unter anderem, eine effizientere Kontrolle von Kabotagefahrten und Mitarbeiterentsendungen. Hierfür sind sie in der Lage, die Grenzübertritte eines Fahrzeugs automatisch aufzuzeichnen. In Kombination mit einer Fahrerkarte der zweiten Generation werden solche Informationen dann auch auf dieser gespeichert. Ein Anfahren des ersten Rastplatzes hinter einer Ländergrenze für eine manuelle Eingabe entfällt damit. In DAKO Fleet zeigen wir diese automatisch gespeicherten Grenzübertritte daher bewusst mit einer anderen Symbolik auf, als bei den manuell eingegebenen (siehe Schaubild). Die Länderkennung im Flaggensymbol zeigt jeweils das Land an, in welches zum entsprechenden Zeitpunkt eingefahren wurde.

Worauf Sie achten müssen

  • So weit, so unkompliziert. Natürlich sind aber auch weiterhin Nutzfahrzeuge auf den europäischen Fernstraßen unterwegs, die Fahrtenschreiber älterer Generationen verbaut haben und ebenso selbstverständlich behalten ältere Fahrerkarten (bis zu deren regulärem Ablaufdatum nach fünf Jahren) weiterhin ihre Gültigkeit. Auch ist es möglich, dass sich in einem Fuhrpark sowohl Neufahrzeuge (mit neuem Fahrtenschreiber), als auch ältere LKW befinden und die Fahrer zwischen diesen wechseln. In all diesen Fällen gilt es, das Fahrpersonal entsprechend aufmerksam zu machen und auf die Unterschiede der Speicherung hinzuweisen. Es ergeben sich folgende Szenarien:

Tachografenversion

Fahrerkartenversion

Ereignis

Gen2V2-Einheiten

(z. B. VDO DTCO 4.1 oder Stoneridge SE5000-8.1)

 

Generation 2 / G 2 (neueste)

Automatische Aufzeichnung im Massenspeicher des Tachografen und auf der Fahrerkarte

 

Gen2V2 Einheiten

Generation 1

Automatische Aufzeichnung nur im Massenspeicher des Tachografen (optionale manuelle Eingabe auf Fahrerkarte möglich)

 

G1 und G2V1 Einheiten

Unabhängig von der Fahrerkartengeneration

Vollständig manuelle Aufzeichnung erforderlich

 

Gibt es Grenzfälle?

Werden die „neuen“ Gen2V2-Tachografen in Kombination mit „alten“ Fahrerkarte (G1) verwendet, so werden die Grenzübertritte nicht auf der Fahrerkarte gespeichert und so bei einer Straßenkontrolle auch nicht sichtbar. Wenn aber beides ausgelesen wird (Massenspeicher des Tachografen und der Ringspeicher der Fahrerkarte) können die Grenzübertritte problemlos nachvollzogen werden.

Sollte also ein Fahrer mit einer Fahrerkarte der ersten Generation in Verbindung mit einem Fahrzeug in welchem ein Gen2V2-Tachograf verbaut ist, das Fahrzeug wechseln und den Grenzübertritt nicht manuell auf der Fahrerkarte vermerken, können die Kontrollbeamten diese Daten während einer Straßenkontrolle nicht einsehen (da Grenzübertrittsdaten nicht von der Fahrerkarte der ersten Generation auslesbar sind). Die fehlenden Daten können aber innerhalb einer vorgeschriebenen Frist durch die Transportunternehmen nach dem Download der Tachografendaten den Behörden zur Verfügung gestellt werden.

Wo finde ich die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften?

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